1. Dürfen 2025 noch Gasheizungen eingebaut werden?
Ja, auch 2025 dürfen im Gebäudebestand noch Gasheizungen eingebaut werden. Dies gilt bis zum Ablauf der Fristen für die kommunale Wärmeplanung: In Städten mit über 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen bis 30. Juni 2028. Erst danach greift die Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Details dazu finden Sie bei Bundesregierung.de und Finanztip.
2. Welche Bedingungen gelten für neue Gasheizungen ab 2025?
Ab 2025 müssen neu installierte Gasheizungen so ausgelegt sein, dass sie zukünftig auf den Betrieb mit grünen Brennstoffen (z. B. Biogas, Wasserstoff) umgestellt werden können. Außerdem ist eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau vorgeschrieben, um Eigentümer über die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche Alternativen zu informieren. Mehr dazu bei Schwäbisch Hall.
3. Was bedeutet Bestandsschutz für Gasheizungen?
Alle funktionsfähigen Gasheizungen, die bereits installiert sind oder 2025 eingebaut werden, genießen Bestandsschutz. Sie dürfen grundsätzlich weiter betrieben und bei Defekten repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Weitere Informationen finden Sie bei Enter.de und ADAC.
4. Wie lange dürfen Gasheizungen, die 2025 eingebaut werden, betrieben werden?
Gasheizungen dürfen nach aktuellem Stand bis Ende 2044 weiter betrieben werden. Ab 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen grundsätzlich verboten. Siehe dazu BMWSB und Vattenfall.
5. Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputtgeht?
Ist die Gasheizung irreparabel defekt, muss beim Austausch eine neue Heizung installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Im Havariefall gelten großzügige Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren für die Umsetzung einer neuen Lösung. Details dazu bei Finanztip.
6. Gibt es regionale Unterschiede beim Bestandsschutz?
Ja, die Umsetzung der Vorgaben ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. In Großstädten gelten die neuen Regeln ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Bis dahin bleibt der Bestandsschutz für installierte Gasheizungen bestehen. Mehr dazu bei Bundesregierung.de und ADAC.
7. Was gilt für Eigentümer, die ihre Immobilie schon lange selbst bewohnen?
Wer seit mindestens Januar 2002 in seiner Immobilie wohnt, ist von der Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel ausgenommen. Die Austauschpflicht geht erst auf den nächsten Eigentümer über. Siehe Enter.de.
8. Müssen Gasheizungen nachträglich auf erneuerbare Energien umgestellt werden?
Ab 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen anteilig mit Biobrennstoffen betrieben werden können. Die technischen Voraussetzungen dafür müssen beim Einbau geschaffen werden. Weitere Informationen bei BMWSB.
Hinweis: Die genannten Fristen und Regelungen können sich durch politische Entscheidungen ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den genannten Seiten über den aktuellen Stand.